Kostenübernahme

Ich betreibe eine reine Privatpraxis. Je nach Leistungen sind die Abrechnungsmöglichkeiten unterschiedlich. Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Physiotherapie

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, so kann die Kostenübernahme über Ihre Krankenkasse erfolgen. Hierbei benötige ich von Ihrem Arzt eine Verordnung über physiotherapeutische Leistungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.
Die Beträge richten sich nach Diagnose und Leistung bzw. Verordnung der Behandlung. Die verschiedenen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass eine Erstattung Ihrer Versicherung und der Beihilfestellen möglicherweise nicht im vollen Umfang gewährleistet ist und Sie sich verpflichten, Differenzbeträge selbst zu übernehmen.

Osteopathie

Als Heilpraktikerin habe ich die Zulassung, Behandlungen für privatversicherte Patienten sowie für gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung ohne ärztliche Verordnung anzubieten. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für Differenzbeträge, die nicht von Ihrer Krankenkasse gedeckt sind, selbst verantwortlich sind.

Personal Training

Ein präventives Personal Training ohne ärztliche Diagnose oder körperlicher Beschwerden, wird nicht von der Krankenkasse übernommen und gilt als Selbstzahlerleistung. Bei einer ärztlichen Verordnung aufgrund postoperativer Verletzungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates können die Kosten jedoch als physiotherapeutische Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden.

Funktionelle Medizin

Darmdiagnostik und Ernährungsberatung
Die Kosten für Mikrobiomdiagnostik und Ernährungsberatung können nur teilweise über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden und hängen stark von Ihrem Tarif der privaten Krankenversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einen Teil der Rechnung selbst tragen müssen.

Nach oben scrollen